Theorie

Die Theorieausbildung gliedert sich in:

  1. Fernlehrgang (bei uns)
  2. Nahunterricht (an einer Flugschule Ihrer Wahl)

  Fernlehrgang

Nach Anmeldung durch die FTO senden wir Ihnen die Lernunterlagen zu.

  1. Zeitgleich erhalten Sie die Zugangsdaten für den Kundenbereich unserer Homepage.
  2. Nun beginnen Sie mit der Durcharbeitung der jeweiligen Fachgebiete.
  3. Während dieser Zeit können Sie auf den vollen Support unserer Autoren und Ausbilder zurückgreifen.
  4. Jedes Fach schließen Sie mit je einem Onlinetest ab.
  5. Nach erfolgreicher Absolvierung aller Teste mit jeweils mindestens 75% erhalten Sie von uns Ihre Abschlussurkunde.
  6. Ihr Fernlehrgangsteil ist damit beendet und Sie können am Endseminar der FTO teilnehmen.

  Nahunterricht

Ein kurzes Seminar bei einer FTO Ihrer Wahl rundet anschließend Ihre Theorieausbildung ab.

  Theoretische Prüfung

Nach erfolgreich abgeschlossenem Nahunterricht sind Sie bereit für die Abschlussprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig. Dort werden Sie innerhalb von 1-3 Tagen (abhängig von Ihrem Lehrgang) die Prüfung in allen Fachgebieten am Computer ablegen.

Einzelheiten finden Sie unter:
www.lba.de -> Luftfahrtpersonal -> Theoretische Prüfung

  Aufgrund von häufigen Anfragen und Missverständnissen hier nochmals die Gültigkeiten/Zeiträume der Theorieprüfungen:

aus: JAR-FCL 1.490 Bewertungskriterien und Ablauf der Prüfung

(a) Eine Prüfungsarbeit gilt als bestanden, wenn der Bewerber in dieser mindestens 75 Prozent der erreichbaren Höchstpunktzahl erreicht hat. Strafpunkte werden nicht vergeben.

(b) ....hat der Bewerber die ....theoretische Prüfung erfolgreich abgelegt, wenn er innerhalb von 18 Monaten nach dem vom Luftfahrt-Bundesamt festgelegten Termin für die erste Prüfungssitzung alle geforderten Prüfungsarbeiten bestanden hat.

(c) Ein Bewerber, der eine Prüfungsarbeit in vier Versuchen nicht bestanden hat oder alle Prüfungsarbeiten weder innerhalb von sechs Prüfungssitzungen noch innerhalb des unter (b) genannten Zeitraumes bestanden hat, muss die gesamte Prüfung wiederholen, als handele es sich dabei um einen Erstversuch. Bevor der Bewerber zu einer erneuten Prüfung antritt, hat er eine weitere, vom Luftfahrt-Bundesamt festgelegte Ausbildung zu absolvieren.

(d) Zum Prüfungsablauf wird Folgendes festgelegt:
(1) Bei der ersten Sitzung müssen alle Prüfungsarbeiten für die zum Erwerb der entsprechenden Lizenz oder Berechtigung geforderte theoretische Prüfung geschrieben werden (2) bei jeder weiteren Sitzung sind alle bis dahin noch nicht bestandenen Prüfungsarbeiten
zu schreiben.

aus JAR-FCL 1.495 Gültigkeitszeitraum:

(a) Eine in Übereinstimmung mit JAR-FCL 1.490 bestandene theoretische Prüfung für den Erwerb einer CPL(A) oder IR(A) ist ab dem Datum, an dem alle geforderten Prüfungsarbeiten bestanden wurden, für einen Zeitraum von 36 Monaten gültig.

(b) Vorausgesetzt, dass eine IR(A) gemäß Absatz (a) erworben wurde, ist eine bestandene theoretische ATPL(A)-Prüfung ab dem letzten in die CPL(A) eingetragenen Gültigkeitszeitraum der IR(A) für einen Zeitraum von sieben Jahren gültig.