Dem Fernlehrgang für Verkehrsflugzeugführer (Hubschrauber) wurden vom Luftfahrt-Bundesamt folgende Zeiten zugeordnet:
Für Inhaber des |
Mindestlaufzeit (Wochen) |
Höchstlaufzeit (Monate) |
Nahunterricht (U-Stunden) |
|---|---|---|---|
| PPL(H) | 18 | 18 | 60 |
| IR | 13 | 18 | 60 |
| CPL(H) | 10 | 18 | 45 |
| CPL(H) / IR | 5 | 18 | 45 |
Die Mindestlaufzeit wurde festgelegt, um auf Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 2-3 h pro Tag ein Durcharbeiten aller Fachgebiete zu ermöglichen.
Die Höchstlaufzeit von 18 Monaten entspricht der gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL festgelegten maximal zulässigen Ausbildungsdauer der Theorieausbildung.
Die Höchstlaufzeit ist nicht verlängerbar!