Lizenz

  Fernlehrgang Verkehrspilotenlizenz Hubschrauber

Die Erlaubnis für Verkehrspilot - Hubschrauber ATPL(H) berechtigt laut JAR-FCL deutsch 2.275

  • alle Rechte einer PPL(H) (Privatpilotenlizenz), und CPL(H) (Berufspilotenlizenz) auszuüben
  • als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Hubschraubern tätig zu sein, die zur gewerbsmäßigen Beförderung eingesetzt werden

Man unterscheidet Hubschrauber, die seitens ihrer Zulassung von nur einem Piloten geflogen werden dürfen (SPH, Single Pilot Helicopter) und Hubschrauber, die mit mindestens 2 Piloten geflogen werden müssen (MPH; Multi Pilot Helicopter). Mit einem ATPL(H) darf man beide Typen gewerblich als verantwortlicher Pilot betreiben.

Zusammenfassung:
Der ATPL(H) berechtigt zur berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Pilot auf Single und Multi Pilot Helicoptern.

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