Zulassungen

  Fernlehrgang Verkehrspilotenlizenz Hubschrauber

Behördliche Anerkennungen

Am 17.11.1997 erhielt die Civil Aviation Training Europe die Ausbildungserlaubnis durch das Luftfahrtbundesamt, in deren Rahmen auch die Durchführung des Fernlehrgangs "Verkehrspilot" genehmigt und am 06.09.2009 auf ATPL(H)/VFR nach JAR FCL 2 Amendment 6 erweitert wurde. Der Fernlehrgang ist daher eine vollgültige Ausbildung im Sinne der JAR-FCL 2 deutsch, sofern er durch den erforderlichen Nahunterricht ergänzt wird, und ersetzt die sonst geforderte hohe Anzahl Theoriestunden im Direktunterricht.

Des Weiteren wurde dem Fernlehrgang "Verkehrsflugzeugführer nach JAR-FCL von der ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) die Zulassung unter der Nummer 567309 entsprechend dem Fernunterrichtsgesetz erteilt.

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