Behördliche Anerkennungen
Am 17.11.1997 erhielt die Civil Aviation Training Europe die Ausbildungserlaubnis durch das Luftfahrtbundesamt, in deren Rahmen auch die Durchführung des Fernlehrgangs "Verkehrspilot" genehmigt und am 06.09.2009 auf ATPL(H)/VFR nach JAR FCL 2 Amendment 6 erweitert wurde. Der Fernlehrgang ist daher eine vollgültige Ausbildung im Sinne der JAR-FCL 2 deutsch, sofern er durch den erforderlichen Nahunterricht ergänzt wird, und ersetzt die sonst geforderte hohe Anzahl Theoriestunden im Direktunterricht.
Des Weiteren wurde dem Fernlehrgang "Verkehrsflugzeugführer nach JAR-FCL von der ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) die Zulassung unter der Nummer 567309 entsprechend dem Fernunterrichtsgesetz erteilt.