Eine Mindestlaufzeit von 2 Wochen wurde festgelegt, um auf Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 2-3 h pro Tag ein Durcharbeiten aller Fachgebiete zu ermöglichen.
Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Dauer der theoretischen Ausbildung.
Eine Höchstlaufzeit wurde gesetzlich ebenfalls nicht festgelegt.