Privatpilotenlizenz Hubschrauber
In der JAR-FCL 2.110 werden die Rechte, die Sie mit der PPL(H) Lizenz erwerben, wie folgt dargestellt:
"Die Privatpilotenlizenz (Hubschrauber) berechtigt gemäß JAR-FCL innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer berufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher Pilot auf Luftfahrzeugen der in der Lizenz eingetragenen Muster, beschränkt auf die Ausbildung von Privatpiloten sowie das Schleppen von Gegenständen..
Darüber hinaus berechtigt die Privatpilotenlizenz zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Kopilot auf Hubschraubern im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr."
Für die Ausbildung von Privatpiloten und das Schleppen von Gegenständen benötigen Sie zusätzliche Ausbildungen!
Dies bedeutet in Kurzform: Sie dürfen privat oder beruflich einen Hubschrauber fliegen, jedoch nur im nichtgewerbsmäßigen Bereich.