Am 17.11.1997 erhielt die Civil Aviation Training Europe die Ausbildungserlaubnis durch das Luftfahrtbundesamt, in deren Rahmen auch die Durchführung des Fernlehrgangs PPL(H) am 16.09.2009 nach dem neuesten Amendment 6 genehmigt wurde. Der Fernlehrgang ist daher eine vollgültige Ausbildung im Sinne der JAR-FCL 2 deutsch, sofern er durch den erforderlichen 24-stündigen Nahunterricht ergänzt wird, und ersetzt die sonst geforderte hohe Anzahl Theoriestunden im Direktunterricht.
Des Weiteren wurde dem Fernlehrgang "Privatpilot – Hubschrauber – PPL(H)" von der ZFU (Zentralstelle für Fernunterricht) die Zulassung unter der Nummer xxxxx entsprechend dem Fernunterrichtsgesetz erteilt.