Dem Fernlehrgang für Berufspiloten (Hubschrauber) wurden vom Luftfahrt-Bundesamt folgende Zeiten zugeordnet:
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Für Inhaber des |
Mindestlaufzeit (Wochen) |
Höchstlaufzeit (Monate) |
Nahunterricht (U-Stunden) |
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| PPL(H) | 9 | 18 | 60 |
| PPL(H) mit IR | 7 | 18 | 50 |
Die Mindestlaufzeit wurde festgelegt, um auf Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 2-3 h pro Tag ein Durcharbeiten aller Fachgebiete zu ermöglichen.
Die Höchstlaufzeit von 18 Monaten entspricht der gemäß Anhang 1 zu JAR-FCL festgelegten maximal zulässigen Ausbildungsdauer der Theorieausbildung.
Die Höchstlaufzeit ist nicht verlängerbar!