Dem Fernlehrgang für Berufspiloten wurden vom Luftfahrt-Bundesamt folgende Zeiten zugeordnet:
|
Für Inhaber des |
Mindestlaufzeit (Wochen) |
Höchstlaufzeit (Monate) |
Nahunterricht (U-Stunden) |
|---|---|---|---|
| PPL | 9 | 18 | 60 |
| PPL mit IR | 7 | 18 | 50 |
Die Mindestlaufzeit wurde festgelegt, um auf Basis einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 2-3 h pro Tag ein Durcharbeiten aller Fachgebiete zu ermöglichen.
Die Höchstlaufzeit ist nicht verlängerbar!