Die Instrumentenflugberechtigung ermöglicht laut JAR-FCL deutsch 1.180 Flüge ohne Sicht nach außen bis zu einer Entscheidungshöhe von 60 m (200 ft) durchzuführen.
Die Berechtigung wird durch Eintragung in den Luftfahrerschein (PPL oder CPL) erteilt. Bewerber, die eine Berufspilotenlizenz (CPL) besitzen, erhalten auf Grund Ihrer Vorkenntnisse gewisse Ausbildungserleichterungen in der Flugausbildung, aber keine Erleichterungen in der Theorieausbildung bzw. in der Theorieprüfung.